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   OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98   

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https://dejure.org/1998,8712
OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98 (https://dejure.org/1998,8712)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.11.1998 - 5 U 91/98 (https://dejure.org/1998,8712)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. November 1998 - 5 U 91/98 (https://dejure.org/1998,8712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 734
  • MDR 1999, 550
  • FamRZ 1999, 1315
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Nur der so ermittelte Restwert des Grundeigentums soll als von der Erblasserin im Zeitpunkt der Schenkung aus ihrem Vermögen ausgegliedert anzusehen sein (vgl. auch BGHZ 125, 395, 397 = WM 1994, 1635); dieser ist sodann unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Todestag der Erblasserin umzurechnen.
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Zwar wäre nach der Rspr. des BGH (BGH FamRZ 1991, 552 mit ablehnender Anmerkung von Reiff; zuletzt: BGH WM 1996, 685, 687 =NJW-RR 1996, 705 [BGH 17.01.1996 - IV ZR 214/94] ; a. A. auch Staudinger- Ferid/Cieslar, BGB, 12. Aufl., § 2325 Rz. 10, 71; Soergel/Dieckmann, BGB, 11. Aufl., § 2325 Rz. 19) eine derartige Kürzung vorzunehmen, weil das im Zeitpunkt der Schenkung mit einem lebenslangen Nutzungsrecht des Schenkers belastete Grundstück im Vergleich zu einem unbelasteten Grundstück einen geringeren Wert aufweist.
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Allein dies ist hier von Bedeutung, da die notarielle Urkunde die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat und daher der Wortwahl in einer Notariatsurkunde für die Einschätzung des rechtsgeschäftlichen Inhalts der beurkundeten Erklärung erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, NJW 1981, 2687, 2688 [BGH 10.07.1981 - V ZR 79/80] ; 1992, 238) und außerhalb der Urkunde bestehende Umstände von der Klägerin nicht vorgetragen worden sind, die auf einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien schließen lassen.
  • BGH, 10.07.1981 - V ZR 79/80

    Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Übertragung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Allein dies ist hier von Bedeutung, da die notarielle Urkunde die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat und daher der Wortwahl in einer Notariatsurkunde für die Einschätzung des rechtsgeschäftlichen Inhalts der beurkundeten Erklärung erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, NJW 1981, 2687, 2688 [BGH 10.07.1981 - V ZR 79/80] ; 1992, 238) und außerhalb der Urkunde bestehende Umstände von der Klägerin nicht vorgetragen worden sind, die auf einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien schließen lassen.
  • OLG Hamburg, 20.08.1991 - 2 U 30/90

    Bemessung der Höhe eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Der Senat kann in diesem Zusammenhang auch offen lassen, ob sich der Anwendungsbereich des § 2325 Abs. 2 S.2 BGB nach Sinn und Zweck der Vorschrift lediglich auf die Fälle von Wertveränderungen, die den Gegenstand selbst betreffen beschränkt, oder auch allgemein alle Wertveränderungen erfaßt, die durch Veränderung rechtsgeschäftlicher Belastungen zwischen Schenkung und Erbfall entstehen (verneinend OLG Hamburg FamRZ 1992, 228 ).
  • OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung

    Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verkauf zwischen Vertragsschluss und Erbfall unberücksichtigt (abw. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734).

    Soweit darüber noch hinausgehend die Ansicht vertreten wird, bei einem kurzen Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erbfall sei überhaupt kein Abzug vorzunehmen, vermag der Senat dem aus den genannten Gründen ebenfalls nicht zu folgen (so etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735, wonach ein Zeitraum von nur 14 Monaten zwischen Schenkung und Erbfall nach dem Grundsatz eines billigen Interessenausgleichs keine Wertminderung rechtfertigen soll).

  • LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11

    Niederstwertprinzip, Pflichtteilsrecht

    Das OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734 hat für den Fall des Todes des Erblassers kurz nach der Schenkung entschieden, dass dann der kapitalisierte Wert des Nutzungsrechts den Grundstückswert unverhältnismäßig mindern würde und deshalb (abweichend von BGH NJW-RR 1996, 705) nicht in Abzug zu bringen ist.

    Ein Nießbrauchrecht des Vaters der Parteien, O3, welcher am ##.##.1995 im Alter von 82 Jahren verstorben ist, hat sich hinsichtlich der am 09.05.1994 verschenkten Immobilie ohnehin nicht mehr maßgeblich ausgewirkt (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734).

  • OLG Köln, 30.06.2010 - 2 U 154/09

    Anforderungen an die Form eines Pflichtteilsverzichts

    Der Kläger beruft sich hier für seine abweichende Ansicht auf die Entscheidung OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 734 Rz. 43, wonach ausnahmsweise auch die nach Vollzug der Zuwendung eingetretene tatsächliche Entwicklung für die Bewertung maßgeblich sein soll.
  • OLG Celle, 24.10.2022 - 6 U 11/22

    Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes

    Der Senatsvorsitzende hat den Kläger bereits mit Schreiben vom 14. September 2022 darauf hingewiesen, dass das im Schriftsatz des Klägers vom 13. September 2022 zitierte Urteil des OLG Oldenburg vom 10. November 1998 zu 5 U 91/98 aufgrund der oben genannten Rechtsprechung als überholt anzusehen ist und dass das Urteil des BGH in X ZR 65/17 im entscheidenden Punkt einen abweichenden Sachverhalt zur Grundlage hatte.
  • OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06

    Pflichtteilsergänzungsansprüche bei gemischten Schenkungen

    Der von der Klägerin angesprochene Meinungsstreit darüber, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen bei einem vorbehaltenen Nutzungsrecht der Wert im Zeitpunkt der Schenkung oder im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich sein soll (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1996, 705, 707 einerseits und OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735 andererseits), ist für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
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